Insolvenz in Eigenverwaltung: Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Verfahren im deutschen Insolvenzrecht, das es einem Unternehmen ermöglicht, seine finanziellen Schwierigkeiten unter der Aufsicht eines Sachwalters eigenständig zu sanieren und zu restrukturieren. Dieses Verfahren wurde geschaffen, um die Fortführung des Unternehmens zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten, während gleichzeitig die Gläubigerinteressen gewahrt werden. |
Insolvenz in Eigenverwaltung: Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht. Der Antrag muss die Gründe für die Insolvenz und ein schlüssiges Sanierungskonzept enthalten. Bestellung eines Sachwalters: Das Gericht bestellt einen erfahrenen Sachwalter, der die Geschäftsleitung unterstützt und überwacht. Der Sachwalter übernimmt die Aufgaben eines Insolvenzverwalters, jedoch in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung. Sanierungskonzept: Das Unternehmen entwickelt unter Aufsicht des Sachwalters ein Sanierungskonzept, das Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung und Restrukturierung umfasst. Dies kann die Umstrukturierung von Schulden, Kosteneinsparungen, Veräußerungen von Vermögenswerten oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität beinhalten. |
Fremdgeführte InsolvenzInsolvenz in Eigenverwaltung |
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